Hallo Matthias,
das grundsätzliche Problem fängt schon bei den Begrifflichkeiten in der Sprache an: “Geistiges Eigentum” – ein unglaubliches Unwort. Der Grund ist der, dass man mit “Eigentum” gewisse Assoziationen auf nicht-materielle Dinge überträgt, die so garnicht übertragen werden können; und darin liegt schon der Fehler. Mit Eigentum assoziiert man beispielsweise das Recht darüber zu bestimmen, was nun mit einer Sache, die man sein Eigentum nennt, geschieht, etwa wer diese Sache in welchem Umfang nutzen darf. Das klingt völlig einleuchtend – und deshalb wird zunächst auch jeder bestätigen, dass die Künstler “ein gutes Recht” zur Bestimmung über “ihre Dinge” haben. Diese Überzeugung baut aber auf falschen Annahmen.
Informationen sind im Grundsatz erst einmal frei – das ist doch völlig klar. Niemand kontrolliert was ich denke, sehe, auf meinem Computer bearbeite (sei es kopiere, lösche oder erstelle) und wenn ich es verteile, was damit geschieht. Das ist ein naturgegebenes Gesetz, keine großartige Theorie. Dieses Gesetz der freien Information vollständig zu brechen ist unmöglich – das war schon immer so. Einzig und allein die Geschwindigkeit, mit der sich Informationen heute verbreiten lassen ist rasant angestiegen.
Richtig ist, dass Künstler Schutzrechte (etwa auf Ihren Künstlernamen) genießen und angemessen entlohnt werden sollten, denn sie tragen maßgeblich zur Kulturbildung unserer Gesellschaft bei. Wie man das anstellt, da kann sich viele Gedanken zu machen und sprengt diesen Kommentar. Wenn man sich aber wenigstens bewusst darüber wird, dass man Naturgesetze nicht brechen kann und differenziert debattiert, dann findet man auch hier vernünftige Lösungen. In einfachster Form wäre das z.B. eine Sozialabgabe für Künstler.
Viele Grüße,
Jacob
Gerade auf meinem Blog [1] und auf Netzpolitik [2] geschrieben:
Gestern hat Dradio Wissen mich zu Digitaler Rechteminderung (DRM)
interviewt. Es geht darum, was DRM ist, warum Unternehmen DRM
einführen, warum DRM nur funktioniert, wenn der Kunde als Feind
betrachtet wird und welche anderen Möglichkeiten neben DRM bestehen
(Audio/MP3 [3] 07:52 Minuten). Ich habe am Ende des Interviews
versucht, ein paar Punkte zu viel reinzubringen, was in der kurzen
Zeit dann doch schlecht möglich war. Aber hier soll es um etwas
anderes gehen.
Bei Diskussionen zu Freier Software, DRM, Antifeatures, etc. höre oder
lese immer wieder von klugen, kritisch denkenden Menschen, dass es ja
das gute Recht der Hersteller ist, über ihre Produkte zu verfügen oder
Kontrolle auszuüben. Woher kommt das? Wären diese Einschränkungen in
"der analogen Welt" auch akzeptabel? Ist es das gute Recht eines
Verlags, dass er mir verbieten kann, das Buch vorzulesen, Freunden
auszuleihen, oder weiterzuverkaufen? Ich habe immer wieder Büchern
zweckentfremdet: im Moment ersetzen z.B. drei Bücher den vorderen Fuß
meines kaputten Sofas. Wäre es ok, wenn der Verlag oder der Autor mir
so etwas verbieten darf? Akzeptieren mehr Menschen solche
Einschränkungen bei Software und Daten, und wenn ja, warum? Kommt das
daher, dass bei der Diskussion mit der Bezeichnung "Digitales
Rechte-Management", von vornherein den Herstellern ein Recht
zugestanden wird?
Ich würde gerne von Euch wissen, wie ihr selbst das seht und wie das
Bekannte, Freunde und Kollegen von Euch sehen. Ist es das gute Recht
von Herstellern, uns einzuschränken? [...] Dankeschön.
Viele Grüße
Matthias
1. http://blogs.fsfe.org/mk/?p=929
2. https://netzpolitik.org/2012/digitale-rechteminderung-und-das-gute-recht/
3. http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2012/04/23/drw_201204231034_die_diskussion_um_digitale_rechte_4b0f6678.mp3
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Matthias Kirschner - FSFE - Deutschland- und Fellowshipkoordinator
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