Volker Grabsch schrieb:
micu micuintus@gmx.de schrieb:
Am Sonntag, 30. August 2009 16:36:40 schrieb Volker Grabsch:
Ich finde es übrigens sehr sinnvoll, dass das Urheberrecht vererbt wird.
Wieso, wenn ich mal ganz doof fragen darf?
Mir ging es einfach um die Sache mit dem "Mordmotiv". Nur, weil ein Urheber stirbt, sollten dessen Werke nicht gleich gemeinfrei werden.
Oder andersrum: Wieso sollte der "körperliche Zustand" überhaupt einen Einfluss auf die Urheberrechte haben? Das erscheint mir hinein konstruiert. Warum sollte man sich an dem Tod des Autors richten. Sich nach dem Erschaffungs-Zeitpunkt des Werkes zu richten erscheint mir viel einfacher und naheliegender.
Wann ist der "Erschaffungs-Zeitpunkt" ? (z.B. Bücher: Erste Auflage ?, nach Abgabe beim Verlag ?) Lieber die Diskussion vermeiden und "Tod" hinschrieben.
Bei einem verbundenen Werk macht das die Sache zudem nochmals komplizierter. Was machst du, wenn es vier Autoren gibt, von denen zwei plötzlich in einem Unfall gestorben sind? Erlischt dann deren Urheberrecht und die anderen beiden Autoren kriegen alles?
Noch anders gesagt: Das Erbrecht kümmert sich doch bereits um die Angelegenheiten von Toten. Warum sollte das Urheberrecht in dieser Hinsicht eine Extrawurst braten? Das macht die Rechts- lage nur unnötig kompliziert, ohne wirklichen Nutzen.
Wenn mein Vater einen Hit schreibt darf ich als sein Kind auch Jahre nach seinem Tod davon zehren, wenn er z.B. ein erfolgreicher Anwalt ist nicht?
"Sie leben von den Toten ... " :) da gibt es einige Erben
Bitte keine Äpfel mit Birnen vergleichen.
Ein großartiges Kunstwerk wird (leider) nicht nach Stundenlohn verrechnet, sondern die Leistung wird im Voraus erbracht, und hoffentlich in den nachfolgenden Jahren durch Lizenzeinnahmen vergütet. Wenn der Vater bzw. die Mutter schon nicht die Früchte ihrer Arbeit genießen können (wegen vorzeitigem Ablebens), dann doch wenigstens ihre Kinder. Ich sehe da kein moralisches Problem.
Und selbst wenn das Kunstwerk nicht durch Lizenzeinnahmen finanziert wird, also z.B. unter einer freien Lizenz steht, dann ist die Wirksamkeit der freien Lizenz über den Tod hinaus doch umso wünschenswerter!
ich denke hier kommen wir der Sachen näher, sicherlich hat keiner ein Problem mit der Lizensierung per se, aber mit dem Missbrauch. Wenn ich den Aschenbecher in einem Auto Lizenzrechlich schütze um den Import zu verhinden, ist das Missbrauch. Wenn ein Künstler nach Jahren der Arbeit auch etwas von seinem Kunstwerk haben möchte, ist das etwas anderes. Leider ist "gesunder Menschenverstand" nicht so recht gerichtsfest.
Und hat schon mal jemand daran gedacht eine Art Ablaufdatum einzubauen ? So weit ich weis gibt es das in den USA, damit ist die Registrierung billiger muss aber nach X Jahren wiederholt werden. Das wäre doch was für sammelfreudige Politiker. Man lässt sein Werk registieren, bekommt eine "Lizenz" und muss diese nach X Jahren erneuern wenn nicht wird das Werk "gemeinfrei" und erledigt. Ob der Lizenzinhaber nun eine Gemeinschaft oder ein einzelner ist, ist dabei egal. Der Aufwand hält sich in Grenzen und wenn digital kann es sogar die Deutsche Bibliothek entlasten. (Ein bischen wie bei dem anderen ungeliebten Thema: Patente)
Den Anschluß ans Urheberrecht muß man noch diskutieren aber die Verwertungsseite wäre geklärt.
re, wh