Hallo Werner.
Am 2011-05-19 10:18 schrieb Werner Koch:
Diese Forderung zu erfüllen ist mit den verfügbaren Keyserver-Software-Systemen nicht zu leisten, d.h. man bewegt sich
Diese Forderung kann niemals erfüllt werden!
[...]
Nach den Datenschutzvorgaben ist eine Suche auf eine kleine Anzahl (z.B. 10) Treffern zu limitieren. GnuPG's Dirmngr macht das für X.509 Verzeichnisse so. Das kann man für Keyserver genauso einführen.
Hier treffen halt verschiedene Interessen, Meinungen und auch verschiedene Rechtsbereiche aufeinander. Meiner Meinung nach ist es als juristischer Laie nicht möglich, die Situation fundiert einzuschätzen.
Ich habe es bewusst nicht so formuliert, dass ein Keyserver unzulässig wäre. Ich halte es aber für einen Reibungspunkt.
Und selbst wenn man sich im absolut legalen Bereich bewegt, besteht ständig die Gefahr, dass Anfragen, Drohungen oder ähnliches auflaufen. Man mag als Betreiber im Recht sein aber es bindet Ressourcen und zehrt an den Nerven. Frag diejenigen, die einen TOR-Exit-Node betreiben. :)
Daher: Einen Keyserver (technisch) zu betreiben ist kein nennenswerter Aufwand und den könnte man von Seiten der FSFE leisten. Ob die FSFE genügend qualifizierte Personalressourcen hat um sich um solche rechtlichen Fragen zu kümmen, entsprechende Anfragen zu bearbeiten und ähnliches, das will wohl überlegt sein.
Gruß, Bernd