* Tobias Platen:
Ist der Arbeitgeber eine Universität so sind die Chancen in Deutschland häufig besser freie Software zu entwicklen, so hat z.B. der Professor welcher meine Bachelorarbeit betreut hat, freie Software unter der BSD-Lizenz veröffentlicht.
Die Frage ist, ob die Hochschule als Dienstherr die Lizenzierung in dieser Form genehmigt hat.
Tun sich Hochschulen immer noch so schwer, jedermann ein einfaches Nutzungsrecht einzuräumen? In der Vergangenheit gab es regelmäßig Probleme, weil die Sorge vorherrschte, daß auf diese Weise Drittmittel verlustig gehen könnten.
In der Privatwirtschaft kann das viel einfacher sein (muß aber nicht).