Der Vollständigkeit halber sollte noch erwähnt werden, dass nach dem Debian-Gesellschaftsvertrag alle Teile der Distribution (main) frei i.S.d. DFSG sein müssen und nicht bloß die Software, sondern auch Artwork und Dokumentation.
Debian hatte zunächst auch Schwierigkeiten die GFDL (GNU-Lizenz für freie Dokumentation) als Freie Lizenz anzuerkennen, denn diese erlaubt dem Urheber, für bestimmte Abschnitte die Modifikation zu untersagen.
s.a.u. http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=GNU-Lizenz_f%C3%BCr_freie_Dokument...
Schließlich wurden dann Werke, die unter der GFDL lizenziert sind, in main aufgenommen, wenn und soweit der Urheber von dieser Einschränkungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat.
Es gibt also einen nicht ganz unerheblichen Bereich, in dem Debian mehr Freiheit für den Lizenznehmer (Nutzer) fordert als die FSF. Debian schützt in diesem Bereich die Rechte des Nutzers also stärker.
Die Annahme aber, bei der Formulierung der FSDG handele sich es um eine Retourkutsche, ist völlig abwegig und verfehlt.
Gruß Michael