Hallo liebe FSF-Liste!
Ich habe eine grundsätzliche Frage zu Freier Software im Arbeitskontext, speziell wie man es ermöglichen kann, dass ich als Arbeitnehmer im Rahmen meiner Arbeitszeit Freie Software entwickeln kann, ohne Probleme zu bekommen. Ich weiß nicht, ob das eine triviale Frage ist, aber ich habe bisher noch keine Antwort bei meiner Recherche bekommen.
Mein Arbeitsvertrag (wie die meisten deutschen Arbeitsvertrag) enthält das exklusive, übertragbare Nutzungsrecht für meinen Arbeitgeber über alle meine Arbeitsergebnisse. Darunter fällt natürlich auch Quellcode.
Angenommen, dass ich nun ein Stück Software entwickele, das unter einer freien Lizenz (GPL, Apache, egal) veröffentlicht werden soll. So weit ich Freie Software verstehe, basieren GPL und Co. auf dem Urheberrecht, also einem Recht, das ich nicht an meinen Arbeitgeber abgetreten habe (und auch nicht abtreten kann). Das bedeutet, dass nicht mein Arbeitgeber die Software unter GPL veröffentlichen kann, sondern nur ich. Problem (so wie ich es verstehe) ist aber, dass ich keine Nutzungsrechte mehr an dieser Software habe und sie dementsprechend nicht veröffentlichen darf.
Meine laienhafte Interpretation der Situation ist daraus, dass ich mir von meinem Arbeitgeber ein Nutzungsrecht einräumen lassen muss, diese Software unter GPL zu veröffentlichen. Ist meine Interpretation korrekt? Wenn ja, gibt es für solche Sondervereinbarungen Vorlagen, die mir solch ein Nutzungsrecht einräumen?
Ich bin absoluter Laie auf dem Gebiet des Urheber- und Arbeitsrecht, daher ist das auch alles mit Vorsicht zu genießen was ich schreibe. Ich lasse mich gerne von euch korrigieren und aufklären! Ich bin sehr interessiert an euren Erfahrungen und Einschätzungen.
Vielen Dank im Voraus! Philip Gillißen
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