Nur zu einem kleinen Punkt:


Am 19.03.2021 um 11:40 schrieb Henning Thielemann <lemming@henning-thielemann.de>:


Finanzverwaltung ist Ländersache. Elster wird in Bayern gemacht, aber ich meine, Bayern hat kein IFG.

Das ist der Knackpunkt.


Bayern hat ein ein Hilfs-IFG in § 39 BayDSG: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSG-39

Es wäre nur ein „berechtigtes Interesse“ darzulegen (das sollte aber z.B. als Steuerzahler*in in Bayern möglich sein) und zu prüfen, wie weit die Ausnahme für "Finanzbehörden in Verfahren nach der Abgabenordnung“ auszulegen ist. Die Gegenseite wird das strikt auslegen (aus Erfahrung gesprochen), aber man könnte sich durchklagen.

Grüße,

Martin


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Dr. Martin Modlinger Vorstand

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