Zumindest das Bundesverfasungsgericht war der Meinung, dass das Urheberrecht Tod des Künstlers +70 Jahre mit dem Urheberpersönlichkeitsrecht begründet ist. Solange der lebende Künstler noch im aktiven Gedächtnis der (nicht näher klassifizierten) Bevölkerung ist oder sein kann sollte sein Andenken auch im Schutz seiner Werke gewahrt werden.
Dass faktisch die Erben oder sonstige Rechteinhaber profitieren ist etwas ganz anderes und scheint die grundsätzliche Begründung für ein Urheberrecht in eine rein finanzielle zu wandeln. Dies wäre aber ein Standpunkt der IMHO so nicht haltbar ist.
Am 31.08.2009 um 18:45 schrieb walter harms:
Volker Grabsch schrieb:
micu micuintus@gmx.de schrieb:
Am Sonntag, 30. August 2009 16:36:40 schrieb Volker Grabsch:
Ich finde es übrigens sehr sinnvoll, dass das Urheberrecht vererbt wird.
Wieso, wenn ich mal ganz doof fragen darf?
Mir ging es einfach um die Sache mit dem "Mordmotiv". Nur, weil ein Urheber stirbt, sollten dessen Werke nicht gleich gemeinfrei werden.
Oder andersrum: Wieso sollte der "körperliche Zustand" überhaupt einen Einfluss auf die Urheberrechte haben? Das erscheint mir hinein konstruiert. Warum sollte man sich an dem Tod des Autors richten. Sich nach dem Erschaffungs-Zeitpunkt des Werkes zu richten erscheint mir viel einfacher und naheliegender.
Wann ist der "Erschaffungs-Zeitpunkt" ? (z.B. Bücher: Erste Auflage ?, nach Abgabe beim Verlag ?) Lieber die Diskussion vermeiden und "Tod" hinschrieben.
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"Sie leben von den Toten ... " :) da gibt es einige Erben
Bitte keine Äpfel mit Birnen vergleichen.
Ein großartiges Kunstwerk wird (leider) nicht nach Stundenlohn verrechnet, sondern die Leistung wird im Voraus erbracht, und hoffentlich in den nachfolgenden Jahren durch Lizenzeinnahmen vergütet. Wenn der Vater bzw. die Mutter schon nicht die Früchte ihrer Arbeit genießen können (wegen vorzeitigem Ablebens), dann doch wenigstens ihre Kinder. Ich sehe da kein moralisches Problem.
Und selbst wenn das Kunstwerk nicht durch Lizenzeinnahmen finanziert wird, also z.B. unter einer freien Lizenz steht, dann ist die Wirksamkeit der freien Lizenz über den Tod hinaus doch umso wünschenswerter!
ich denke hier kommen wir der Sachen näher, sicherlich hat keiner ein Problem mit der Lizensierung per se, aber mit dem Missbrauch. Wenn ich den Aschenbecher in einem Auto Lizenzrechlich schütze um den Import zu verhinden, ist das Missbrauch. Wenn ein Künstler nach Jahren der Arbeit auch etwas von seinem Kunstwerk haben möchte, ist das etwas anderes. Leider ist "gesunder Menschenverstand" nicht so recht gerichtsfest.
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