Am Dienstag, dem 08. Mai 2012 schrieb Andreas K. Foerster:
Am Dienstag, dem 08. Mai 2012 schrieb press@fsfeurope.org:
bekommt man von intelligenten Kritikern oft zu hören, dass es „das gute Recht“ des Herstellers sei, seine Produkte zu kontrollieren.
Was dem Hersteller sein gutes Recht, ist dem Verbraucher sein schlechtes Recht.
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Naja, vielleicht muss man für manche noch erklärend dazu sagen, dass ich hier mit dem Wort "Recht" vom juristischen Recht ausgehe. Leider wird DRM vom dezeitigen Gesetz nicht nur erlaubt, sondern sogar gefördert (Verbot der Umgehung des "Kopierschutzes", selbst bei Handlungen, die ansonsten erlaubt wären).
Und wenn ich den Spruch nochmal leicht überarbeiten darf: | Was dem Hersteller sein gutes Recht, | ist dem Verbraucher ein schlechtes Recht. (also "ein" statt "sein" im zweiten Teil)