Hi Erik,
Am Montag 09 Oktober 2023 19:31:32 schrieb Erik Grun:
Falls ihr für meinen kleinen Text eine bessere Formulierung hättet, wäre ich über polizeidienliche Hinweise natürlich dankbar. ;-)
mein Tipp wäre den Text von oben nach unten zu stellen, dann ist er ein Angebot an die Lesenden und Dein individueller Inhalt steht mehr im Vordergrund.
Falls Du einen Denkanstoß geben möchtest, dann finde ich die Formulierung als "Widerspruch" bei Emails an eine öffentliche Liste unglücklich. Vielleicht lieber etwas direkter formulieren:
[[Wie alle Daten, wird diese Nachricht über verschiedene Hardware- und Software-Systeme übertragen. Wählt Euren Anbieter so, dass ihr die Kunden seid und der Vertrag zusammen mit den Gesetzen Eure Daten vor Auswertung schützt]].
Oder Du wecksts Zweifel: [[Hast Du mal die Vertragsbedingungen bei Whatsapp, Gmail oder Facebook gelesen? Ich glaube da steht drin, dass sie Deine Nachrichten "auswerten" dürfen.]]
(Da zweifeel ich selbst ob es drinsteht oder nicht, da ich diese Dienst kaum nutze. ;) )
Gruß Bernhard ps.: Bei Email geht es dezentral und da es teilweise Eigenschaften von Post hat, gilt z.B. in Deutschland noch das Fernmelde, Brief- und Postgeheimnis.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fernmeldegeheimnis Wer seinen Email-Anbieter als in Deutschland hat der bekommt deutlich mehr gesetzlichen Datenschutz als in vielen anderen Ländern.