Hallo,
Am Donnerstag, 31. August 2017, 13:07:05 CEST schrieb Dr. Michael Stehmann:
- Die Eltern können aus dem Grundsatz, dass nicht für die Schule,
sondern sondern für das Leben gelernt werden soll, unschwer ableiten, das tunlicherweise die Software des "Marktführers" im Unterricht Verwendung finden sollte. Dies gilt für allgemeinbildende Schulen ebenso wie für Berufs- und sogar Hochschulen, wobei bei letzteren (rechtlich gesehen) die Studierenden an die Stelle ihrer Eltern treten.
Ziel schulischer Bildung ist aus der Sicht der Eltern und Lernenden eine möglichst gute Berufsvorbereitung. Dies gilt gerade auch für die Schulung im Umgang mit der IT.
Da hat sich was geändert. Früher (wenn der Senator erzählt) waren Ziel der Allgemeinbildenden Schule Bildung und Mündigkeit und nicht Berufsvorbereitung. Das war Aufgabe der Berufsbildenden Schule und der ausbildenden Wirtschaft. Die zieht sich aber lieber aus der Berufsbildung zurück, beklagt den Fachkräftemangel und versucht das auf die Allgemeinbildende Schule abzuschieben. - Im Übrigen: Vertiefte Bildung und Mündigkeit sind auch die beste Vorbereitung auf die Berufstätigkeit.
- Eine Freiheit zu der man die Adressaten mühsam überreden muss,
erscheint als ein Widerspruch in sich.
in solch einem Fall hat das Motto "Wer nicht will, der hat schon" Lebensweisheit für sich. Warum soll man jemanden mit großem Engagement und Großem Aufwand befreien wollen, der dies gar nicht will.
Es geht ja nicht nur um Freiheit. Es geht, wie Du ja auch weißt, auch um Soziale Gerechtigkeit (Hallo Herr Schulz) und Gleichartigkeit der Lebensverhältnisse, die man nur mit Freier Software fördern kann. Schule muß daran aktiv arbeiten.
Nur ein paar Gedanken ... . Heftigster Widerspruch erwünscht.
Gerne. Nur stimme ich Dir leider in fast Allem zu. Da muß ich mir den Widerspruch für das nächste Mal aufheben. :-)
Wolfgang