* Frank Lanitz:
Achso. Ja. Also sie schreiben explizit in den Bedingungen zur Teilnahme, dass man die Geräte nicht anfassen darf und nicht erforschen. Knackpunkt wird hier wohl der Eigentumsübergang vs. Besitz sein. Aber da bin ich ein zu großer juristischer Leihe an dem Punkt.
Wie auch immer. Nach meinem Verständnis ist eine solche Einschränkung nicht 100% sauber bei der Nutzung von GPL-Software - aber deswegen fragt ich ;)
In der aktuellen GPL steht zu diesem Thema:
| You may convey covered works to others for the sole purpose | of having them make modifications exclusively for you, or provide you | with facilities for running those works, provided that you comply with | the terms of this License in conveying all material for which you do | not control copyright. Those thus making or running the covered works | for you must do so exclusively on your behalf, under your direction | and control, on terms that prohibit them from making any copies of | your copyrighted material outside their relationship with you.
"provide you with facilities for running those works" ist hier wohl einschlägig. Und ohne Kopien gibt es auch kein Ausforschen.
In der alten Version 2 war das noch nicht explizit enthalten. Angeblich wird dieselbe Erlaubnis in dieser Version implizit erteilt. Ich glaube eher, daß die Version 3 dies neu einführte und deswegen nur noch eine schwache Copyleft-Lizenz ist.