Am 03.06.2011 11:32, schrieb Werner Koch:
On Thu, 2 Jun 2011 01:36, rk23@fsfe.org said:
Nur zu meinem Verständnis: Was wird besser an der rechtlichen Problematik, wenn wir ein technologisch anderes Backend benutzen? Welche
Damit wird der Schlüssel ein Attribut der Mail Adresse. Ist die Mail Adresse bekannt, so ist auch der Schlüssel bekannt.
Klingt logisch und gut, hört sich für mich aber nicht nach einer wirklichen Lösung des Problems an, dass Schlüssel nicht verteilt und/oder gefunden werden dürfen.
Wenn also ein Schlüssel mit bspw. Persönlichkeitsrechte verletzendem Inhalt in Umlauf gebracht wird und die betroffene Person die Löschung des Schlüssels vom Server verlangt, kommt der Betreiber doch diesem Wunsch dadurch nicht nach, dass er den Schlüssel nur an die Personen heraus gibt, die die dazugehörige E-Mail-Adresse kennen? Selbst, wenn der Schlüssel nie herausgegeben würde, dürfte ein erneutes Speichern nicht gebilligt werden. Würde es aber, oder?
Ich möcht's nur verstehen - hast Du ein bisschen mehr technisches Futter zum Nach-/Einlesen?
Ohne Mail Adresse macht Verchlüsselung keine wirklichen Sinn.
Öhm... ohne eine E-Mail-Adresse wird Verschlüsselung selten eingesetzt, Sinn macht Verschlüsselung ohne Adressen aber schon, ist aber natürlich gegenstandslos.
Mit fröhlichem Gruß
Robert Kehl