Matthias Moritz schrieb:
c.buhtz@posteo.jp wrote:
Angenommen ich möchte in einer Institution (Verein, Behörde, EU, ...) per Regel (Gesetz, Verordnung, Satzung, ...) die Verwendung freier Softwarelizenzen vorschreiben.
Bei mir kommt eher die frage auf, ob eine entsprechende vorschrift im sinne freier software ist. Freie software will sich , nach meiner auffassung, den zwaengen der properitaeren software entziehen. Da waere eine vorschrift entgegen der philosophi von freier software.
Wenn du mit "Philosophie" das meinst, was Richard Stallman letztendlich erreichen will, dann liegst du daneben. Sein Ziel ist ganz klar, dass es irgendwann nur noch Freie Software gibt. Also dass alle Hobbyisten, Organisationen, Firmen, Konzerne nur noch Freie Software entwickeln, und niemand mehr proprietäre Software entwickelt.
Es ist auch eine ganz typische politische Forderung der FSFE, dass im öffentlichen Auftrag entwickelte Software stets Freie Software sein sollte.
Vielleicht macht das eine Analogie zu einem anderem FOSS-Aspekt klar:
Derzeit stützt sich die Freie-Software-Bewegung auf einen "Hack" des Urheberrechts. Daher würde eine pauschale Abschaffung des Urheberrechts nicht im Sinne dieser Philosophie sein. Aber das liegt nicht daran, dass das Urheberrecht so toll ist, sondern daran, dass es auch ohne Urheberrecht propriertäre Software geben würde, wohingegen Freie Software nicht mehr durchsetzbar wäre. Würden jedoch parallel zur Abschaffung des Urheberrechts entsprechende Verbraucherschutz- Rechte eingeführt (Zugang zum Quelltext, die Pflicht zur Ermöglichung des Selbstcompilierens, etc.), dann wäre das durchaus im Sinne der Freie-Software-Philosophie.
Gruß Volker