On Thu, Mar 27, 2003 at 07:56:29PM +0100, Till Jaeger wrote: Auf _meine_ unpräzisen Ausführungen:
Das vergleicht man mit der Schenkung wegen der Haftung. Genau ist das nicht. Eine Nutzungsüberlassung ist eben kein individueller Vertrag. :)
Anders als wohl in den USA ist auch bei uns jede Lizenzierung ein Vertrag.
Danke für die klare Darlegung der deutschen Verhältnisse, mir war es nur für die USA bekannt.
Es ist allerdings zwischen den folgenden Vertragsverhältnissen zu unterscheiden:
- GPL
Die GPL erzeugt zwischen allen Urhebern (bzw. Rechteinhabern) des ihr unterstellten Programms Lizenzverträge (=Einräumung von Nutzungsrechten) mit demjenigen, der diese Software nutzen will (d.h. verbreiten, kopieren etc.).
- Download
Durch den kostenlosen Download wird die Software selbst verschenkt, also ein eigener Vertrag geschlossen.
Interessieren würde mich noch: In wie weit war diese Rechtsauffassung hier umstritten, bzw. wann hat sie sich so herausgebildet?
Bernhard