Würde jetzt folgendes schreiben, frage mich allerdings ob es nicht etwas zu forsch formuliert ist:
ich habe für beide Notebooks ein schreiben innerhalb der ersten Woche nach Erhalt an sie geschickt. Ich glaube nicht, dass es im Sinne des Gesetzgebers ist, dass der Händler einfach solange wartet bis das Rückgaberecht verstrichen ist.
Am 14.01.2011 23:03, schrieb JokerGermany:
So hab Antwort erhalten, zu betonen wäre, dass die Anfragen zu beiden Notebooks innerhalb der ersten Woche nach erhalt an Dell rausgegangen sind.
Am 13.01.2011 14:56, schrieb GE_CC_HSB_DHS_PRE:
Sehr geehrter Herr XX,
Danke für Ihre Antwort.
Da Sie sich außerhalb von Ihrem Rückgaberecht können wir Ihnen leider keine Alternative anbieten.
Wir hoffen Sie trotz dieser Unannehmlichkeit zu unseren Kunden zählen
zu dürfen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag
Was soll ich antworten?