On Fri, 2003-03-28 at 09:38, Till Jaeger wrote:
Es liegt kein Schenkungsversprechen nach 518 BGB vor, sondern eine "Handschenkung" nach 516 BGB, da die Zuwendung direkt erfolgt.
Oh. Und schon wieder was gelernt :-)
Danke! Ich hör jetzt auch auf ;)
Gruß, Johannes