Bei mir kommt eher die frage auf, ob eine entsprechende vorschrift im sinne freier software ist. Freie software will sich , nach meiner auffassung, den zwaengen der properitaeren software entziehen. Da waere eine vorschrift entgegen der philosophi von freier software.
Gruesse Matthias
On 28 Dec 2014, at 18:08, c.buhtz@posteo.jp c.buhtz@posteo.jp wrote:
Angenommen ich möchte in einer Institution (Verein, Behörde, EU, ...) per Regel (Gesetz, Verordnung, Satzung, ...) die Verwendung freier Softwarelizenzen vorschreiben.
Der Begriff "Freie Software" ist von der FSF klar definiert. Darauf kann ich mich in dieser Regelung also direkt beziehen.
Aber in der Praxis wird bei der Auswahl von Software die Frage im Raum stehen, ist die jeweilige Lizenz den jetzt "frei" im Sinne dieser Definition?
Ich finde im Web diverse Listen hierzu. Aber so richtig wasserdicht wirkt keine. Am sinnvollsten (und restriktivsten) erscheint mir noch https://www.gnu.org/licenses/license-list.en.html#GPLCompatibleLicenses
Jedoch stelle ich mir die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, in einem Regeltext (z.B. einer Vereinssatzung) konkret festzulegen, dass nur SW mit Lizenzen aus eben dieser (oder einer anderen explizit zu benennenden) Liste verwendet werden darf?
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