Moin, Moin,
Am Freitag, 17. Februar 2006 18:19 schrieb Bernhard Reiter:
Es ist tatsächlich so, dass es jede Menge Software gibt, welche Freiheit 2 erlaubt, aber 4 nicht. Sicherlich bedeutet Freiheit 2 auch, dass mit der Software experimentert und gelernt werden darf. Das steht in 4 so nicht drin.
Danke fuer die Klarstellung.
2 und 4 setzen jedenfalls beide den Quelltext vorraus. Teilweise kann man ein Programm sicher studieren, wenn der Quelltext nicht vorliegt: Benchmarking, Deassemblieren etc., was ja von den meisten proprietaeren Lizenzen verboten wird. Ist das gemeint?
Ja, auch, und dass der Quelltext in einer Form vorliegt, der dieses Lernen auch ermöglicht.
Also das der Quelltext nicht absichtlich unleserlich gemacht wurde...oder das Programm in Perl geschrieben wurde. ;-)
Waeren Programme die Freiheiten Nr1 und 3 haben, wo Verbesserungen aber nur in Patchform verbreitet werden duerfen d.h. die Binaries und der urspruengliche Quelltext muessen unveraendert verbreitet werden, eigentlich frei im obigen Sinne. Ich denke ja.
Das geht in den Grenzbereich. Wenn es nur um Patches bei den Quellen geht, dann ist es wohl Freie Software. Bei Binaries sehe ich das nicht mehr ganz so, hier ist das Recht anderen zu helfen (Freiheit 4) weit eingeschränkt.
Es war durchaus beabsichtigt in den Grenzbereich zu gehen, das ist unvermeidlich wenn man die Grenzen ausloten will. :-) Ich hatte allerdings nur an Patches im Quellcode gedacht. Ich hatte wohl vergessen das esSysteme gibt wo binaere Patches an der Tagesordnung sind.
Gruss Sven