Am Tuesday, 18. October 2011 14:24:35 schrieb walter harms:
Am 12.10.2011 23:27, schrieb Torsten Grote:
On Wednesday 12 October 2011 17:38:42 Frank Lanitz wrote:
Also sie schreiben explizit in den Bedingungen zur Teilnahme, dass man die Geräte nicht anfassen darf und nicht erforschen.
Auf der Webseite [1] steht, dass man sich mit der Bewerbung einverstanden erklaert, "not attempt to reverse engineer or alter the unit". Also man kriegt die Box quasi nur, wenn man auf die Freiheiten der GPL verzichtet. Ich koennte mir schon vorstellen, dass das keine GPL Verletzung ist, aber das muesste sicher ein Anwalt genau klaeren.
Für mich sieht das auf den ersten Blick nach einer Verletzung der GNU GPL v2 von Linux und busybox aus. Die Einschränkung die box nicht zu erkunden darf sich nicht auf die ausgelieferte Freie Software unter GNU GPL erstrecken. Es wird zwar zeitweise diese Box überlassen, aber das dürfte Verteilen im Sinne der GNU GPLv2 sein. Sonst wäre die Lizenz zu leicht auszuhebeln.
Ihm Rahmen des Tests ist eine derartige Einschränkung sicher notwendig (Vergleichbarkeit der Ergebnisse) aber danach ist es definitiv vorbei
Die Erforschung hat meiner Ansicht nach keine Aufwirkungen auf das Testergebniss. Insofern kann sie problemlos erlaubt werden und der Quelltext muss mitkommen oder schriftlich angeboten werden.
Natürlich läßt sich GNU GPLv2 Software für solche Tests nutzen, dann würde ich die Nutzer verpflichten den Test nicht zu verfälschen. Auch eine Prüfsummenabsicherung der Gerät halte ich für Okay, dann geht das Gerät aus dem Test raus.
btw: auf der Webseite gibt es folgenden Hinweis: "If you are interested in either purchasing a Whitebox or downloading the firmware, please leave your details below.." ( http://www.samknows.com/broadband/buy_whitebox)
Es stellt sich zwar die Frage nach den Details aber wenigstens geben sie die download Möglichkeit mit an.
Das von Dir gefundene recht meiner Ansicht nach nicht aus, um beispielsweise das durch die GNU GPL Lizenzen erforderliche Angebot umzusetzen.
Gruß, Bernhard