* Michael Kesper:
Tobias Platen tobias@platen-software.de schrieb:
Verändere ich ein Programm das unter der GPL steht so ist es mir erlaubt diese zu veröffentlichen, der Arbeitgeber hat dann keine ausschließlichen Nutzungsrechte.
Das würde ich nicht ohne Weiteres stehenlassen. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall aus meiner Sicht nicht der Lizenznehmer und hat daher auch keine Rechte. Der Lizenznehmer hat wiederum keinerlei Verpflichtung, Code zu veröffentlichen
Oh, das hatte ich übersehen. Ja, es ist zutreffend, daß man nicht einfach so Code veröffentlichen darf, nur weil er von anderem Code abgeleitet ist, der der GPL unterliegt. Das gilt selbst für den Fall, daß mit der Weitergabe des Quellcodes eine GPL-Verletzung geheilt würde (weil dadurch eine neue Urheberrechtsverletzung begründet wird). Die Zustimmung der Rechteinhaber ist erforderlich.