Am 12.10.2012 10:10, schrieb Michael Kesper:
RA Stehmann anwalt@rechtsanwalt-stehmann.de schrieb:
Einmal noch etwas ernsthafter: Für Entwickler ist sicher der "Lizenzenzoo" mit all' seinen Inkompatibilitäten ein Kreuz.
Gruß Michael
Hallo,
Inwiefern ist speziell für Freie Software ein Thema?
Bei propritärer Software schreibt man Code entweder ohne Kenntnis des Quellcodes anderer (proprietärer) Programme oder man erwirbt, wenn man andere Programme nutzen will, entsprechende Lizenzen. Das ist zwar rechtlich auch nicht banal aber doch ein relativ überschaubares Thema.
Bei Freier Software hat man die Lizenzen zwar bereits (und die Kenntnis des Quellcodes), aber das Problem festzustellen, was man darf oder nicht darf. Man muss dann die Lizenztexte studieren (oder studieren lassen) und insbesondere auf Inkompatibilitäten achten.
Und wegen einer Lizenzinkompatibiltät eine Software reenginieren zu müssen, deren Quellcode man (potentiell) kennt, stelle ich mir heikler vor, als bei Unkenntnis des Quelltextes.
Gut - man könnte auch nach einer Lizenzierung unter einer kompatiblen Lizenz fragen, aber das ist bei einigen Werken, der Linux-Kernel ist da ein prominentes Beispiel, praktisch unmöglich und scheidet in anderen Fällen an der mangelnden Bereitschaft der Urheber,
Gruß Michael