On Thu, 2003-03-27 at 19:56, Till Jaeger wrote:
Kurz zu dem Thema "Vertrag":
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Danke!
Darf ich noch eine Frage stellen?
BGB §518(1) besagt, dass ein Schenkungsvertrag notariell beurkundet werden muss. Nach (2) kann dann, falls das nicht geschehen ist, der Mangel der Form dadurch geheilt werden, dass die versprochene Leistung bewirkt wurde.
Im vorliegenden Fall verspricht [1] meiner Meinung nach der Webseitenbetreiber nun GPL-Software, scheint aber der Auffassung zu sein, dass er die GPL nicht verletzt (auch wenn es eigentlich klar zu sein scheint, dass er es tut).
Aber mal angenommen er verletzte bewusst die GPL (ich bin jetzt irgendwie mehr an der Sache interessiert als diesem Spezialfall), könnte er dann nicht argumentieren, dass er die versprochene Leistung nie komplett bewirkt hat (da er mir nicht die kompletten nach GPL versprochenen Quelltexte übermittelt hat), und damit der Schenkungsvertrag nichtig ist, da der Mangel der Form nur durch Bewirkung geheilt wird? Oder würde man eher sagen dass die versprochene Leistung zu einem genügen großen Teil bewirkt wurde um diesen Mangel zu heilen? Oder noch was völlig anderes?
Etwas verwirrte Grüße, Johannes (und normalerweise beschäftige ich mich mit Mathe...)
[1] DIPasDoc Download The package includes the compiled DIPasDoc console application as well as the component and application Source Code subject to the GNU General Public License. DIPasDoc compiles with Delphi 4/5/6/7.