On 14.05.2014 11:42, Fabian Keil wrote:
Angeregt durch Guido wurde ein Thema aus dem letzten FSFE Newsletter aufgegriffen (der übrigens noch Übersetzer sucht): Der Heartbleed-Bug und die Auswirkungen auf (Freie) Software.
- Ein Einführen von Haftung für (proprietäre) Software würde u.U. dazu
führen, dass diese einen Vorteil vor Freier Software bekäme
Das wäre sicher möglich, wenn die Gesetzesänderungen nicht von Lobbyisten formuliert werden, halte ich das aber für unwahrscheinlich.
Für die Fehler- oder Mangelhaftigkeit proprietärer Software wird derzeit schon gehaftet.
Für Individualsoftware nach Werkvertragsrecht und für Standardsoftware nach Kaufvertragsrecht. (Für Freie Software übrigens nach Schenkungsrecht).
Fraglich ist lediglich, ob es auch eine Haftung des Herstellers nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG) gibt. Zweifel ergeben sich aus der Frage, ob Software eine bewegliche Sache Produkt) im Sinne des § 2 ProdHaftG ist. Dies wird zum Teil zumindest für Standardsoftware bejaht.
Eine weitere Frage ist, wann eine Software mangel- bzw. fehlerhaft ist.
Hier wird darauf hingewiesen, dass zumindest keine etwas umfangreichere oder komplexere Software fehlerfrei sei. Der Erwerber müsse daher ein gewisses Maß an Fehlern in Kauf nehmen.
Problematisch ist schließlich auch der Nachweis eines Fehlers oder Mangels.
Gruß Michael (St.)