Hallo,
On Wed, 26 Jan 2011 09:15:47 +0100 Volker Grabsch wrote:
Sobald dagegen Software unter restriktiven Lizenzen veröffentlicht wird, ist das IMHO ein K.O.-Kriterium.
Hier möchte ich nochmals auf meinen bereits getätigten Einwand hinweisen: Was ist, wenn nicht die Softwarefirma, sondern der _Kunde_ die Software später proprietär veröffentlicht? (_Er_ hat ja alle Verwertungsrechte an der Auftragsarbeit.)
Das ist keine graue Theorie, sondern ich kenne ein konkretes Projekt, bei dem genau das passieren wird.
Dann hat die Softwarefirma letztlich proprietäre Software in die Welt gesetzt. Aber darauf hatte sie ja gar keinen Einfluss. Daher stellt sich die Frage, inwiefern das für die Kategorisierung der Softwarefirma relevant sein sollte.
Ich halte dies nicht für relevant. Wenn man dieser Argumentation konsequent folgen würde, dann wären auch alle Freie-Software-Entwickler die ihre Software unter einer nicht-Copyleft-Lizenz veröffentlichen keine Freie-Software-Entwickler, da hier letztlich genau das gleiche Möglich ist.
Ich denke mal sollte die Firmen anhand ihres Verhalten betrachten und nicht anhand des Verhalten der Kunden. Gibt die Firma den Empfängern alle 4 Freiheiten, dann entwickelt sie Freie Software.
Viele Grüße, Björn