Roland Haeder r.haeder@gmx.de schrieb:
http://www.jurawiki.de/ifrOSS/DiskussionsForum#GPL_f.2BAPw-r_Laien
Das wird hier glaube ich anders gesehen.
Im Grunde liegen wir beide nicht falsch, je nach Ausgangslage. Wenn die Enterpriseversion darin besteht ein paar Zeilen des Gesamtprogrammes zu ändern liegt wohl ein Lizenzverstoß vor. Wird die Erweiterung aber als eigenständiges Werk zu betrachten sein kann die Lizenz frei gewählt werden.
Grüße Gerd