Das selbe gilt für die Datev-Schnittstellen(dokumentation).
In all solchen Fällen ist jedoch mein Rechtsverständnis, das ein "Reverse Engineering" und eine alternative kompatible Implementation (ohne Kenntnis der Schnittstellen-Dokumentation) rechtlich nicht zu verhindern wäre. Im Zweifel veröffentlicht man das in den USA.
https://techcrunch.com/2016/05/26/jury-finds-googles-implementation-of-java-...
On 06.03.19 13:24, Ilu wrote:
Gerüchteweise ist bei Elster der Hintergrund der, daß man Schnittstelle und Parameter nicht sauber getrennt hat - d.h. der Zugang zur Schnittstelle legt Parameter offen, die man nicht veröffentlichen will. Insofern ist das mit der Scham schon der richtige Ansatz.
Am 06.03.2019 um 13:07 schrieb Dr. Michael Stehmann:
Am 06.03.19 um 12:57 schrieb Ilu:
Das Finanzamt verlangt für den Zugriff auf die Elster-Schnittstelle die Unterzeichnung eines NDA. Freie Software also absichtlich ausgeschlossen. Federführend ist leider die Finanzverwaltung in Bayern.
Gruß Ilu
Dies ist leider eine übliche Vorgehensweise. Die BRak verlangt das gleiche für die beA-Schnittstelle und die Rechtsschutzversicherer für die drebis-Schnittstelle.
Die kassenärztlichen Abrechnungssysteme (in D) müssen sogar zertifiziert sein.
Es gibt ein tiefes (wenn auch unbegründetes) Misstrauen gegen die Sicherheit Freier Software in Deutschland. Möglicherweise schämt man sich aber bloß über die Spezifikation der Schnittstellen ;-) .
Gruß Michael