-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA256
Hallo Frank!
Am 20.08.2015 um 14:48 schrieb Frank Lanitz:
Grundregel: Alles, was in der Arbeitszeit entsteht, gehört Deinem Arbeitgeber. Entsprechend braucht es eine Vereinbarung, dass Du es veröffentlichen darfst.
Danke für deine Einschätzung! So weit ich das Urheberrecht verstehe, ist es jedoch nicht so, dass meinem Arbeitgeber die Software "gehört" (Urheberrecht erlangt), sondern er sie nur exklusive nutzen darf. Das Urheberrecht kann ich nämlich nicht jemandem übertragen. Daher frage ich, ob nur ich dann die Software veröffentlichen kann oder die Interpretation der GPL auch diese Nutzungsrechte verwenden kann .
Viele Grüße, Philip