Hallo zusammen,
Am 04.06.2014 15:13, schrieb RA Stehmann:
On 04.06.2014 14:15, Bernhard Reiter wrote:
Am Mittwoch, 4. Juni 2014 07:12:22 schrieb Michael Kesper:
Es könnte also jemand einen substanziellen Patch beitragen, der leider nicht benutzt werden kann. Nichts was ich wirklich als nützlich betrachtet würde.
Wie gesagt, das geht bei allen anderen Lizenzen auch.
Nein bei der CC-BY-SA weiß der Committer von Anfang an, dass sein Patch auf keinen Fall integriert werden kann, wenn es auch nu´r teilweise Änderungen ausschließt. Er wird also entweder einen Patch beitragen, der verwendet werden kann, oder es bleiben lassen.
Gegen schlechte Patches hilft keine Lizenz, keine Lizenz kann die Substanz eingereichter Patches gewährleisten.
Die Verwendung der GNU-FDL würde nur, wenn man keine unabänderlichen Teile will, dazu führen, dass Patches auch aus Policy-Gründen als "schlecht" betrachtet werden, was dann gerade wegen der Verwendung dieser Lizenz auf Unverständnis stoßen muss.
Nochmal zusammengefasst: - Die Lizenz bietet etwas an, was der originäre Anfrager nicht will, aber sie behebt keine der praktischen Probleme der anderen GNU-Lizenzen. - Aus praktischen Erwägungen kann es Sinn ergeben, (Teile der) Dokumentation (zusätzlich) unter CC-BY-SA anzubieten (Stichwort: Refcard) - Ob das erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab
Viele Grüße Michael