On Sat, 23 Jun 2018, Dr. Michael Stehmann wrote:
Es gibt eben keinen wettbewerbsrechtlichen Schutz für bestimmte Lizenzbedingungen.
Ich würde auch sagen: Es kann keinen Schutz für ein bestimmtes Geschäftsmodell geben. Ich meine, das ganze Urheberrecht geht irgendwie davon aus, dass man geistige Schöpfungen wie materielle Schöpfungen behandeln (geistiges Eigentum) und in einzeln abgepackten Mengen verkaufen oder vermieten sollte oder müsse. Wir sehen aber, dass es noch ganz andere Geschäftsmodelle gibt, die dann auch besser zu freier Software passen: Verkauf der Dienstleistung Programmierung (in Aufträgen oder im Bounty-Modell), Verkauf von Beratung und Wartung, Entwicklung durch Stiftungen, Vereine, Genossenschaften etc. Es steht selbst Microsoft frei, die Wartung und Weiterentwicklung von Linux-Systemen an den Staat zu verkaufen.