Hallo Robert,
Am 15.11.2012 23:52, schrieb Robert Kehl:
Am 15.11.2012 11:00, schrieb Christian Kalkhoff:
Die gängige Definition zu Open Source sagt aus, dass das Programm von jeder oder jedem zu jedem Zweck nutzbar sein muss, der Quellcode für Menschen lesbar sein muss, dieser beliebig kopiert werden darf und die Änderungen weiter gegeben werden dürfen. Da sind sie wieder die vier Freiheiten.
Unterscheidet sich aber jetzt nur geringfügig zu den vier Punkten der FSFE, die Freie Software definieren:
Bitte meinen Text nochmal lesen, das SIND die vier Freiheiten.
Die Freiheit, das Programm für jeden Zweck auszuführen.
Die Freiheit, die Funktionsweise eines Programms zu untersuchen, und
es an seine Bedürfnisse anzupassen
- Die Freiheit, Kopien weiterzugeben und damit seinen Mitmenschen zu
helfen
- Die Freiheit, ein Programm zu verbessern, und die Verbesserungen an
die Öffentlichkeit weiterzugeben, sodass die gesamte Gesellschaft profitiert.
Quelle: http://fsfe.org/about/basics/freesoftware.de.html
Ich sehe in den Punkten 2-4 Open Source, Punkt 1 hat mit Open Source nichts zu tun.
Falsch. Lt. OSI-Definition gilt "Keine Diskriminierungen von Personen oder Gruppen" und "Keine Nutzungseinschränkung", das ist die erste der vier Freiheiten. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Open_Source_Initiative#Definition_von_Open_Sour...)
Was vermutlich die FS-Dogmatiker (Und auch RMS) hier ankotzt ist schlicht, dass die Weitergabe nicht geregelt ist. Ableitungen von Open-Source-Software müssen nicht mehr frei oder open sein.
Sagt aber mindestens die FSFE nicht, oder nicht auf der oben zitierten, maßgebenden Seite. Oder verstehe ich was falsch dort?
Nö, mit der FSFE und auch FSF hat das nur am Rande zu tun. Es bezog sich darauf, dass Copyleft-Lizenzen die Weitergabe restriktiver Regeln als viele OSS-Lizenzen. Hier gibt es auf der OSI-WP-Seite noch den schönen Satz:
"Abgeleitete Arbeiten − Die Lizenz muss von der Basissoftware abgeleitete Arbeiten und deren Distribution unter derselben Lizenz wie die Basissoftware erlauben."
Den bitte dreimal lesen. Wenn etwas unter einer OSS-Lizenz ist, dann muss ich es wieder unter selben OSS-Lizenz veröffentlichen dürfen. ABER wenn die OSS-Lizenz es zulässt, dann darf ich meine Ableitung auch anders Lizenzieren. Die GPL erzwingt die Weitergabe der Ableitungen unter derselben Lizenz (Ermöglicht somit die Weitergabe unter der GPL), ist somit also eine OSS-Lizenz nach OSI.
Auf den Punkt gebracht ist die GPL in der erdachten Form sozusagen keine Open Source-Lizenz, weil in der Weitergabe Vorschriften gemacht werden.
Und das ist ja auch geil.
Wie gesagt ist das nicht rechtlich sauber. ;) GPL ist eine OSS-Lizenz, nur viele anderen OSS-Lizenzen sind in der Weitergabe viel liberaler, somit sind die Nutzer dieser Lizenzen schnell bei dem Urteil, dass GPL != OSS ist. Das wollte ich sagen.
Disclaimer: Ich mag die GPL, ich mag GNU, ich lebe als Java-Entwickler von der ASL. ;)
Das tut mir leid. Das mit dem Java ;-)
Ach, so schlimm ist das nicht, glaub mir.
Mit fröhlichem Gruß
Robert Kehl
Viele Grüße
Christian