Tobias Platen tobias@platen-software.de schrieb:
Der Arbeitgeber ist aber verplichtet Urheberrechte Dritter nicht zu verletzen. Bei einer GPL Verletzung haftet dann der Arbeitgeber und muss mit Unterlassungsklagen rechnen.
Soweit ok.
Verändere ich ein Programm das unter der GPL steht so ist es mir erlaubt diese zu veröffentlichen, der Arbeitgeber hat dann keine ausschließlichen Nutzungsrechte.
Das würde ich nicht ohne Weiteres stehenlassen. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall aus meiner Sicht nicht der Lizenznehmer und hat daher auch keine Rechte. Der Lizenznehmer hat wiederum keinerlei Verpflichtung, Code zu veröffentlichen.
IANAL Michael Hallo Tobias,