Michael Kesper schrieb:
ich habe es schon immer gesagt: CC-BY-NC und Co sind nicht wirklich verwendbar, da der Begriff der "kommerziellen Nutzung" je nach Interpretation praktisch alles umfasst, was über rein private Nutzung hinausgeht:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verstoss-gegen-CC-Lizenz-Deutschlandr...
Ich bin dafür, dass die FSFE sich dafür einsetzt, die NC-Lizenzen komplett aus dem Lizenzportfolio der Creative Commons zu entfernen, da diese eben dem Grundgedanken des gemeinsam nutzbaren Kulturgutes zuwiederlaufen.
Das sehe ich ganz genauso!
Dieses Problem haben wir hier schon vor 4 Jahren diskutiert. Mein damaliger Versuch, den Diskussionsstand zusammenzufassen:
http://mail.fsfeurope.org/pipermail/fsfe-de/2010-April/002442.html
Es gab - zumindest damals - keine breite Unterstützung für die Idee, CC-Lizenzen in "frei" und "unfrei" zu unterteilen und sich öffentlich gegen die NC-Varianten (nicht-kommerziell) oder die ND-Varianten (nicht-veränderlich) auszusprechen.
Aus meiner Zusammenfassung:
| Die 4 Grundfreiheiten haben jedoch bei Nicht-Software eine viel | geringere Bedeutung. Wer die Software-Werkzeuge anderer Menschen | kontrolliert, hat Macht über ihre Handlungsmöglichkeiten. Das ist | bei anderen Werken nicht der Fall. Daher werden die 4 Grundfreiheiten | nur für Software wirklich _gefordert_, während sie für Kunstwerke | lediglich _anzuraten_ sind.
Was ich damals über NC-Lizenzen schrieb:
| Die Hauptsorge [...] ist | die Angst, andere könnten sich an den eigenen Werken materiell | bereichern, ohne etwas zurückzugeben. Dies führt bei vielen zu | überempfindlichen Reaktionen wie dem Verwenden einer CC-Lizenz mit | NC-Klausel [...] | | Vergleicht man diese Einstellung mit dem Erfolgsmodell der Freien | Software, erkennt man schnell das Problem. Denn ein wichtiger Teil | dieses Erfolges geht darauf zurück, dass sich die Freie-Software- | Gemeinschaft eben _nicht_ von Software-Firmen abkapselte [...] | Jeder kommerzielle Mitspieler | ist herzlich willkommen, solange er Freie Software produziert. | | Wer mit einer NC-Klausel liebäugelt, sollte stattdessen lieber | die SA-Klausel (Weitergabe unter gleichen Bedingungen) verwenden. | [Sie] sorgt dafür, dass jede Abwandlung des Werkes, auch jede | kommerzielle, wieder in den Pool gelangt [...] Die "bösen Firmen" | haben dann die Wahl, ob sie ihr Werk der Gemeinschaft zurückgeben, | oder mit dem Autoren andere Konditionen (z.B. finanzielle Vergütung) | vereinbaren. | | Das heißt, eine freie Lizenz schafft hier die gleiche Fairness, | aber bietet mehr Verbreitungsmöglichkeiten um bekannt zu werden. | Eine NC-Klausel hingegen bringt all diejenigen in Probleme, die | das Werk in einem Blog mit Werbebannern zeigen, oder die eine große | Sammlung freier Werke gegen einen aufgerundeten Rohlingpreis auf | DVD vertreiben. Es dürfte kaum Interesse der Künstler sein, diese | Art von "kommerzieller Nutzung" zu verbieten. Und dennoch tun es | die meisten, obwohl sie diese Probleme mit einer freien Lizenz | (CC-BY-SA oder FDL) elegant umgehen könnten.
Gruß Volker