Volker Grabsch wrote:
Auf der Debian-Legal-Liste antwortete Thomas Bushnell:
| Sometimes people offer licenses in which any changes must be sent to | some specific place. The problem with those licenses is that it | cannot be satisfied by people who lack the ability to send the changes | off to that place. (And thus it violates DFSG 1-3.)
Genau diese Art von proprietärer Software meine ich!
Gibt es dafür wirklich keinen Begriff oder ähnliches? Diese Art von Lizenzen scheint es ja doch recht häufig zu geben.
Nun aber der Text "must be made available to company X free of charge" bedeutet für mich nicht, dass der Nutzer der Software eine Verpflichtung hat, noch nicht einmal die Verpflichtung diese Firma über die Existenz der Änderung zu informieren. Erst wenn besagte Firma auffordert die Änderungen zu übermitteln wäre man verpflichtet ohne Lizenzkosten der Firma einen diff zu schicken.
Ich würde die Lizenz noch als erfüllt ansehen wenn der Nutzer erklärt, dass er die Änderungen leider nur "Porto bezahlt Empfänger" versenden kann, wenn dabei keine ungewöhnlichen Portogebühren entstehen.
Man sollte auf jeden Fall zwischen einer passiven Form wie hier und einer aktiven Verpflichtung des Einsendens jeder Änderung unterscheiden.