Hallo.
Am 15.12.2015 um 20:06 schrieb walter harms:
Das ganze trifft nicht nur auf PC's zu sondern auch auf recht triviale Dinge wie ein Taschenrechner. Wo die Marke etc. vorgegeben ist. Das geht soweit, dass es bei einigen Schulen nicht moeglich ist, ein Mathe-Abi zu machen, falls man nicht ein solches Gerät besitzt.
Auch wenn der Taschenrechner-Boom grade ordentlich zurück geht, finde ich das ein anderes Thema.
Denn die (grafischen, programmierbaren) Taschenrechner sollen dafür sorgen, dass bei Klausuren die "einfachen" Dinge wie das numbercrunching nicht so viel Zeit brauchen. Der Schüler soll sich auf das Denken und die Lösungswege konzentrieren, das stumpfe Ausrechnen kann eine Maschine machen. Soweit verständlicher Gedanke.
Nur ist das bei technischen Hilfsmitteln während einer Klausur halt so ne Sache: Der Lehrer sollte schon sehr genau wissen was der Taschenrechner kann und vor allem auch was er nicht kann. Daher sind Taschenrechner die zu viel können ein Problem. Und das ist dann auch der Grund, warum das Modell genau festgelegt ist.
Bei uns (Ba-Wü) gibt es übrigens stets zwei Taschenrechner-Modelle die erlaubt sind (i.d.R. einmal von TI und einmal von Casio). Da die Features quasi deckungsgleich sind, ist es natürlich für den Schüler angenehmer das Modell zu nutzen, das im Schulbuch behandelt wird. Denn dann stimmen die Tastenbeschriftungen und Ausgabe-Formatierungen überein.
Ich finde das Beispiel daher nicht ganz gelungen. Es geht hier ja nicht um Geräte die in Klausuren benutzt werden dürfen und daher einen exakt umrissenen Funktionsumfang haben müssen.
Gruß, Bernd