Hallo,
bei Freier Software (im herkömmlichen Sinne) werden die vier Freiheiten durch die jeweilige Lizenz rechtlich garantiert. Ich habe beispielsweise ein Recht darauf, die Software verändern zu dürfen und ich habe einen Anspruch darauf, dass mir der Quellcode der an mich weitergegebenen Version zugänglich gemacht wird.
Schon dieser Anspruch verlangt vom Entwickler einen gewissen Aufwand, aber letztlich entscheidet er durch Art und Umfang der Veröffentlichung des Programms über die Größe dieses Aufwandes.
Würde man Deine fünfte Freiheit auf Zugang zur Versionsgeschichte ebenso rechtlich verbindlich zum Gegenstand der Lizenz machen, würde man dem Entwickler und/oder dem Verbreiter einen Aufwand zumuten, der in verschiedener Hinsicht weit über die bisherigen Verpflichtungen hinausgeht, die sich für den Entwickler und/oder den Verbreiter aus den bisherigen Freien Lizenzen ergeben.
Erhebliche Probleme ergeben sich auch dann, wenn in Versionsständen Verletzungen der Rechte Dritter enthalten sind, zu deren Abstellung der Entwickler und/oder der Verbreiter diesen gegenüber verpflichtet ist.
Nur ein paar schnelle Überlegungen zu Deinem Vorschlag.
Das Anliegen, das Studium der Softwareentwicklung durch entsprechende Transparenz zu fördern, halte ich auch für unterstützenswert.
Gruß Michael