Am Mittwoch, 4. Juni 2014 15:27:08 schrieb Michael Kesper:
- Die Lizenz bietet etwas an, was der originäre Anfrager nicht will,
aber sie behebt keine der praktischen Probleme der anderen GNU-Lizenzen.
Doch es löst ein juristisch praktisches Problem, dass Gerichte Texte anders behandeln als Software.
- Aus praktischen Erwägungen kann es Sinn ergeben, (Teile der)
Dokumentation (zusätzlich) unter CC-BY-SA anzubieten (Stichwort: Refcard)
- Ob das erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab