<br><br><div class="gmail_quote">Am 9. Mai 2012 16:38 schrieb Joker Germany <span dir="ltr"><<a href="mailto:spam.an.joker@googlemail.com" target="_blank">spam.an.joker@googlemail.com</a>></span>:<br><blockquote class="gmail_quote" style="margin:0 0 0 .8ex;border-left:1px #ccc solid;padding-left:1ex">
Das Innenministerium sagt in ihrer Gesetzgebungsbegründung zum §14 des Personalausweisgesetzes<br>
<blockquote style="margin:0pt 0pt 0pt 0.8ex;border-left:1px solid rgb(204,204,204);padding-left:1ex" class="gmail_quote">
§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener
Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür
vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und
öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur
hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der
elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten.
Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung ("scannen")
von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich
ausgeschlossen werden.</blockquote><div><br>weitere Infos zu den Gründen gibt heise online:<br><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Deine-wichtigste-Karte-Vom-Umgang-mit-dem-neuen-Personalausweis-1133588.html" target="_blank">http://www.heise.de/newsticker/meldung/Deine-wichtigste-Karte-Vom-Umgang-mit-dem-neuen-Personalausweis-1133588.html</a><br>
<blockquote style="margin:0pt 0pt 0pt 0.8ex;border-left:1px solid rgb(204,204,204);padding-left:1ex" class="gmail_quote">In einer heise online vorliegenden ergänzenden "Stellungnahme des
Bundesinnenministeriums zur Vervielfältigung von Ausweisdokumenten" wird
diese Gesetzesbegründung noch genauer erläutert: "Diese Klarstellung
war u.a. deshalb erforderlich, weil im Falle einer künftigen
Vervielfältigung des neuen Personalausweises zusätzliche
Sicherheitsprobleme entstünden. Denn auf dem neuen Personalausweis ist
die Berechtigungs-Nummer abgedruckt. Diese soll grundsätzlich nur dem
Ausweisinhaber bekannt sein, könnte durch Kopieren des Ausweises aber in
Umlauf geraten."</blockquote></div><br><br><div class="gmail_quote">Am 9. Mai 2012 16:36 schrieb Torsten Grote <span dir="ltr"><<a href="mailto:Torsten.Grote@fsfe.org" target="_blank">Torsten.Grote@fsfe.org</a>></span>:<div>
<div class="h5"><br>
<blockquote class="gmail_quote" style="margin:0 0 0 .8ex;border-left:1px #ccc solid;padding-left:1ex"><div>On Wednesday 09 May 2012 16:29:47 Joker Germany wrote:<br>
> Man darf ja den Personalausweis nicht mehr kopieren.<br>
<br>
</div>Wieso nicht und wo steht das?<br>
<br>
Soweit ich weiss, darf man ihn wegen der elektronischen Signatur nicht mehr<br>
aus der Hand geben, damit ihn andere fuer dich kopieren koennen.<br>
<span><font color="#888888"><br>
Torsten<br>
</font></span></blockquote></div></div></div><br>
</blockquote></div><br>